Beitragsordnung des |
ALFTERER SPORT-CLUB 1968 e.V. |
Stand: 07.09.2022
I. Grundlage
Grundlage für die Regelung in dieser Beitragsordnung ist die Vereinssatzung.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
- Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 10.04.2014 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
- Die Beitragsordnung wird gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung in der Vereinszeitschrift des Alfterer Sport-Clubs 1968 e.V. bekannt gemacht und tritt danach in Kraft.
- Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten die Beitragsord-nung als Bestandteil der Beitrittserklärung, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
IV. Regelungen
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.
Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
- Der Antrag mit den Originalunterschriften sowie die Einzugsermächtigung sind schriftlich an den Geschäftsführer (Alfterer SC, Postfach 45 0008, 53344 Alfter) oder mit Unterschriften per Mail an Geschaeftsfuehrer@Alfterer-SC.de zu senden.
Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus Anlage A dieser Beitragsordnung.
- In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zah-lungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilungsleiterin / des Abteilungsleiters und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein umgehend Änderung des Namens, der Adresse, der Bankverbindung sowie in der Art der Mitgliedschaft schriftlich (Alfterer SC, Postfach 45 0008, 53344 Alfter) oder per Mail Vereinsverwaltung@Alfterer-SC.de mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Bei Kontoauflösung oder nicht ordnungsgemäß mitgeteilter Kontoänderung gehen die von der Bank erhobenen Gebühren zu Lasten des Mitglieds.
- Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Jahres3 möglich und muss spätestens drei Monate vorher schriftlich (Alfterer SC, Postfach 45 0008, 53344 Alfter) oder per Mail Vereinsverwaltung@Alfterer-SC.de erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, bleibt die Mitgliedschaft bestehen. Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt in diesem Fall erst ein Jahr später.
- Die Jahresbeiträge des Vereins sind grundsätzlich zum 3. März des Jahres bzw. dem darauf folgenden Banktag fällig und werden per SEPA-Verfahren auf das Beitragskonto des Vereins eingezogen. Innerhalb des ersten Beitrittsjahres bzw. nach Erweiterungen ist der anteilige Restbetrag des laufenden Jahres innerhalb von vier Wochen zu zahlen.
Die Bankverbindung lautet:
VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG IBAN: DE28 37069520 0032535011 BIC: GENODED1RST
Die Gläubiger-Identifikationsnummer lautet DE04ASC00000597126.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage B.
- Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Ge-bühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus Anlage B.
- Die erste Kursgebühr für Einsteigerinnen und Einsteiger Nordic-Walking wird bei einer Neumitgliedschaft auf den Beitrag angerechnet.
- Die Beiträge des Vereins werden in der Regel durch Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
3abweichende Regelung bei der Abteilung Volleyball zum 30.06. eines Jahres
Anlage A |
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Es gilt folgende Beitragsstaffel (seit 26.06.2014): |
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Familie |
115 € |
Erwachsene |
60 € |
Ehepaare/Lebensgemeinschaften |
100 € |
Auszubildende u. Studierende |
45 € |
Kinder u. Jugendliche (6 bis 17 Jahre) |
40 € |
Kinder (bis 5 Jahre) |
30 € |
Wanderinnen und Wanderer |
35 € |
Förderinnen und Förderer |
ab 30 € |
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Anlage B |
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Kursgebühren: |
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Schwimmkurs |
50 € |
Nordic Walking/Walking Einsteigerkurs |
25 € |
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Mahngebühren: |
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1. Mahnstufe |
4 € |
2. Mahnstufe |
6 € |