Der Gesamtvorstand hat seiner Sitzung am 25.02.2025 über Satzungsänderungen beraten und bittet die Generalversammlung folgende Änderungen zu beschließen:
Derzeit gültiger Text § 7, Punkt 5):
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Ihnen steht ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu. Sie werden per Beschluss mit einfacher Mehrheit des Gesamtvorstandes bestimmt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Ehrenordnung.
Änderung; Streichen: „bestimmt“ / Ersetzen: „gewählt“
Streichen: „Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Ehrenordnung“
Neuer Text § 7, Punkt 5):
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Ihnen steht ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu. Sie werden per Beschluss mit einfacher Mehrheit des Gesamtvorstandes gewählt.
Derzeit gültiger Text § 8, Punkt 3):
Der Austritt (gemäß Absatz 1a) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Gesamtvorstandes. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungs-frist von drei Monaten zulässig.
Änderung; Streichen: „drei Monaten“ / Ersetzen: „einem Monat“
Neuer Text § 8, Punkt 3):
Der Austritt (gemäß Absatz 1a) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Gesamtvorstandes. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.
Derzeitig gültiger Text § 13, Punkt 4 d):
Neuwahl des geschäftsführenden Vorstandes, der stellv. Schatzmeisterin / des stellv. Schatzmeisters, der Pressewartin / des Pressewarts und der Schriftführerin / des Schriftführers,
Änderung: Einfügen: „der stellv. Geschäftsführerin / des stellv. Geschäftsführers,“
Neuer Text § 13, Punkt 4 d):
Neuwahl des geschäftsführenden Vorstandes, der stellv. Schatzmeisterin / des stellv. Schatzmeisters, der stellv. Geschäftsführerin / des stellv. Geschäftsführers, der Pressewartin / des Pressewarts und der Schriftführerin / des Schriftführers.
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 über die Anwendung der Ehrenamtspauschale für Vorstandsmitglieder beraten und bittet die Generalversammlung nach entsprechender Diskussion des Sachverhalts um ein klares Votum zur Ergänzung der Geschäftsordnung:
3) Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt, sofern diese Satzung nicht etwas anderes bestimmt.
4) Die Mitgliederversammlung kann abweichend von Satz 3 beschließen, dass dem Gesamtvorstand für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
Diese Vergütung orientiert sich an den Bestimmungen des Ehrenamtfreibetrages (§ 3 Nr. 26a EStG), die eingehalten werden sollen.
8.9 Tätigkeitsspauschale für Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende pauschale Tätigkeitsvergü-tung von bis zu 100% des gültigen Ehrenamtfreibetrags im jeweiligen Jahr nach entsprechender Haushaltslage erhalten.
Es gilt folgende Staffelung der Pauschale:
Vorsitzende / Vorsitzender 100 %
Stellvertretende Vorsitzende / Stellvertretender Vorsitzender 50 %
Geschäftsführerin / Geschäftsführer 100 %
Schatzmeisterin / Schatzmeister 100 %
Stellvertretende Schatzmeisterin / Stellvertretender Schatzmeister 50 %
Schriftführerin / Schriftführer 35 %
Jugendwartin / Jugendwart 50 %
Pressewartin / Pressewart 35 %
Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter 50 %
Bei Wahrnehmung mehrerer Funktionen durch eine Person können Pauschalen nicht addiert werden, sondern es bleibt bei derjenigen Pauschale, die mit der höher gewerteten Funktion verbunden ist.
Der derzeit bestehende Ehrenamtfreibetrag ((§ 3 Nr. 26a EStG) beträgt 840,-€.
Selbstverständlich stehen wir Euch in der Generalversammlung für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung.
Die komplette Satzung als auch die Geschäftsordnung des Alfterer-Sportclubs in ihrer derzeit gültigen Fassung könnt Ihr euch auf unserer Homepage ansehen, bzw. gleich oben auf der Seite als PDF herunterladen und, wenn Ihr wollt, auch ausdrucken.
Hierzu tragt Ihr in die Befehlszeile eures Browsers www.alfterer-sc.de ein und navigiert zu VEREIN / VORSTAND/ORDNUNGEN / SATZUNG oder wählt den direkten Link: https://www.alfterer-sc.de/?pageID=34
Nach erfolgtem Beschluss zur Anwendung der Satzung §12, Absatz 4) durch die Generalversammlung über eine angemessene Vergütung wird die Geschäftsordnung durch den Gesamtvorstand formal angepasst und in der aktualisierten Form auch auf der Internetseite des Vereins abgelegt und zum Download bereitstellen.
Alfterer Sport-Club 1968 e.V.
Postfach 450008
53344 Alfter
verein[at]alfterer-sc.de
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